Historie

Die ersten Dokumentationen, die zu einer Selbständigkeit führten, sind in einem Recess der Auseinandersetzungen zwischen dem Vorwerk und Gemeinheit Neuhof geschehen im Wiedemannschen Gasthause zu Neuhof am 08. August 1861 vollzogen.

 

Folgende Gründe wurden damals verhandelt:

 

  • die Aufhebung der Feldmark bestehenden Hütungsgemeinschaft und
  • die Aufhebung der bestandenen Stabpflicht sowie der gemeinschaftlichen Hirtenhaltung.

 

Nach einer Übersichtskarte von 1855 wurden die einzelnen Parzellen für Grundstücke aufgelistet, mit einer Nummer, Benennung der Grundstücke, Größe und der Benutzung zugeordnet.

 

Zu den allgemeinen Nutzungen wurde festgelegt, die Äcker werden behütet sobald die Felder leer sind. Die einschürigen Wiesen werden von Bartholomäi (24. August) bis 12. Mai, die zweischürigen Wiesen aber von Michaelis (29. September) bis 1. Mai behütet.

 

Besondere Vereinbarungen: Der Sachsenstein oder Kuhberg mit angegebenen Flächengehalt jenes Angers von 38 Morgen und 40 Ruthen haben die Erben des Kalkbrenners Carl Leimke für Kalksteinbrüche 2 Morgen 116 Ruthen erhalten. Nach Abzug der Trift von 8 Morgen 80 Ruthen sind die 26 Morgen 84 Ruthen zwischen dem Vorwerk und der Gemeinheit zu teilen.

 

Die Grenze zwischen den beiden Abfindungen soll von Seiten des Vorwerks auf eigenen Terrain und auf eigenen Kosten mit einen 2 Kettenfuß breiten Graben versehen werden. Das rechts und links der Chaussee nach Tettenborn in der Nähe des Ewaldschen Gehöftes gelegene Anger Terrain wird der Gemeinheit ebenfalls eigentümlich überlassen. Die Gemeinheit erhält ferner eigentümlich die innerhalb ihrer Weideabfindung gelegenen Triften, auch wenn solche nicht besonders benannt wurden.

 

Den Mitgliedern der Gemeinheit bleibt es aber unbenommen, auf den gedachten Wegen den Zugang zu ihren außerhalb der Feldmark gelegenen Grundstücken zu nehmen. Die Schilfnutzung in den der Gemeinheit zur Hütung überwiesenen Teichen, verbleibt dem Vorwerk in der Winterzeit nach wie vor.

 

Seitens der Gemeinheit wird dem Vorwerk gestattet, auf dem Anger Pfingstrasen zu den Bautenauf dem Vorwerk erforderlichen Lehm in der Seitens der Gemeinheit dazu bestimmten Lehmgruben zu roden. Die bisher bestandene Stabpflicht der Gemeinheit Neuhof hört ohne Entschädigung auf, ebenso die zwischen dem Vorwerk und der Gemeinheit bisher bestandene gemeinschaftliche Hirtenhaltung.

 

Die erwachsenen Kosten werden 3/5 vom Vorwerk und 2/5 von der Gemeinheit Neuhof übernommen.

 

gez. Gemeindevorsteher Carl Wiedemann,

gez. Kaufmann Friedrich Heise

 

Gemeinde -Einnnehmer Christian Neumeyer

 

 

 

Am 26. Mai 1896 ist die Weideinteressenschaft Neuhof zu einer Realgenossenschaft im Sinne des Gesetzes der Genossenschaften erlassen sowie das erste Statut mit § 16 gesetzlicher Regeln, Rechten und Pflichten entworfen. Die Genehmigung wurde in der Sitzung des Kreisausschusse der Herzöglichen Kreisdirektion am 29. Januar 1898 in Blankenburg beschlossen und tritt am 1. April 1898 in Kraft.

 

Vorsitzender Heinrich Pfeifenbring, Stellvertreter Leopold Ewald, Beisitzer Karl Ewald, Karl Liebau, Fritz Ewald und Otto Rohmann zeichneten als Vertreter gegen.

 

Nach dem neuen Realverbandgesetz vom 4. November 1969 war eine neue Satzung erforderlich, die von der Mitgliederversammlung am 10. März 1972 beschlossen wurde. Die 22 § der Satzung mit neuen Namen

Realverband Weidegenossenschaft Neuhof wurden unterzeichnet von:

 

1. Vorsitzenden Arno Rohmann

2. Vorsitzenden Karl Kleemann

 

Genehmigung erteilte der Landkreis Blankenburg.

Braunlage am 18. April 1972 gez. Oberkreisdirektor Seidel.

 

 

Pflegen und erhalten der bepflanzten Genossenschaftsflächen (Wald, Wiesen und Streuobstwiesen) sowie die Wege und Flutgräben in Ordnung halten, sind Schwerpunkte und werden überwiegend in Gemeinschaftsarbeitseinsätzen von Mitgliedern erledigt.

 

Durch den Orkan Kyrill am 18. Januar 2007 wurden die Fichtenbestände am Birkenwald und Priesterstein fast vollständig niedergelegt. In Gemeinschaftsarbeit konnte in kurzer Zeit alle Fichtenstämme aufgearbeitet werden. Die Flächen wurden geräumt und sind bereits wieder aufgeforstet.

 

Das Naturdenkmal der "Priesterstein" und seine geschützten Flächen werden ebenfalls regelmäßig gepflegt. Die genehmigten Gipsabbauflächen an Kuhberg und Kranichstein werden zur Zeit von Firma Saint- Gobain Formula (früher Firma Börgardts) abgebaut.